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BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 12650.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ordnungsgemäße "Bezeichnung" des Verfahrensmansgels der Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Gefahr für Leib und Leben im Fall der Rückkehr in die ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 01.04.1982 - 7 K 10.626/81
- BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 12650.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 12650.82
Soweit der Kläger Besonderheiten bei den amtlichen Auskünften des Auswärtigen Amtes zu erkennen glaubt und aufgrund dieser Besonderheiten ihren Beweiswert in Zweifel zieht, wendet sich die Beschwerde in Wirklichkeit gegen die Beweiswürdigung der Vorinstanz, die vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden kann, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 12650.82
Schließlich hat ein Rechtsstreit entgegen der Ansicht des Klägers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon deswegen rechtsgrundsätzliche Bedeutung, weil er unter Umständen für eine Vielzahl von in tatsächlicher Hinsicht gleichliegenden Fällen maßgeblich sein könnte (BVerwG, Beschluß, vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, [91]).